Fragen zur neuen KV Lehre ab 2023

Ungenügende Leistung im EFZ

Was ist die Konsequenz von ungenügenden Leistungen im EFZ? Gibt es weiterhin eine Promotion? Besteht die Möglichkeit in eine EBA-Ausbildung zu wechseln? Wird es zu Lehrvertragsauflösung kommen, wenn die schulischen Leistungen ungenügend sind?

Sollte die Leistung im EFZ wiederholt ungenügend sein, bestehen drei Möglichkeiten:

1.    Mit dem Einverständnis des Berufsbildungsamtes kann das Lehrjahr wiederholt werden.

2.    Wenn eine Wiederholung nicht sinnvoll ist, kann der Lehrvertrag aufgelöst werden.

3.    Je nach Lehrbetrieb besteht die Möglichkeit im selben Betrieb zu verbleiben und in eine zwei-jährige EBA-Lehre zu wechseln. Da die EBA-Ausbildung ein eigenständiger Beruf ist, muss ein neuer Lehrvertrag abgeschlossen werden.

Wahlpflichtbereich

Wird der Wahlpflichtbereich mit der Schulanmeldung definiert? Gibt es dafür Eintrittsprüfungen? Wenn ja, wann finden diese statt und bis wann müssen die Lehrbetriebe ihre Lernenden anmelden?

Der Wahlpflichtbereich wird bei der Schulanmeldung definiert, kann aber bis Lehrbeginn gewechselt werden. Auch nach Lehrbeginn sind Wechsel möglich, jedoch könnte das ein Klassenwechsel zur Folge haben.

Es gibt voraussichtlich keine Eintrittsprüfung, aber wir empfehlen, dass Lernende, welche bisher ein E-Profil absolviert hätten, den Wahlpflichtbereich a besuchen, da damit ein Übertritt in die BM2 besser gewährleistet ist.

Leitfaden  Wahlpflichtbereich 

Planung

Besteht bereits eine fixe Planung mit den wichtigen Daten und Zeitfenster wie FSA, KVibes, usw. für die Generation ab 2023?

Während den KVibes findet der Unterricht gemäss Stundenplan statt.

Während den Sonderwochen im 1. und 4. Semester sind die Lernenden die ganze Woche an der Schule.

Die Fremdsprachenaufenthalte sind während den Sonderwochen im 2. und 3. Semester vorgesehen. Diese können aber auch zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden, unter der Bedingung, dass kein Unterricht ausfällt. Wenn die Lernenden nicht im FSA sind, arbeiten sie die ganze Woche im Betrieb.

Übersicht Spezialwochen

Wird die neue KV-Lehre in allen KV Schulen gleich umgesetzt?

Die neue KV-Lehre startet in der ganzen Schweiz im August 2023. Die Schulen setzen unterschiedliche Sondergefässe ein. An der Wirtschaftsschule KV Zürich wird es die Spezialwochen "Sonderwochen" und "KVibes" geben.

 

Was sind Sonderwochen?

Während den Sonderwochen (SoWo) stehen die Lernenden und deren individuelle Entwicklung im Vordergrund. Während den Sonderwochen 1 und 4 besuchen die Lernenden die Schule jeweils an fünf Tagen in der Woche, diese Wochen stärken den Zusammenhalt und fördern anhand kleiner und grosser Projekte die Teamfähigkeit. In SoWo 1 wird zusätzlich zur Teambildung die Portfolioarbeit eingeführt. In SoWo 4 tauchen die Lernenden mithilfe eines Managementgames in die Welt der Unternehmensführung ein. 

Übersicht Sonderwochen

KVibes?

KVibes = konkret, vernetzt, interdisziplinär, begleitet, engagiert und spannend

 

Was sind KVibes?

Die Lernenden arbeiten in den KVibes Wochen selbstorganisiert an konkreten und praxisnahen Problemstellungen. Der Fokus ist klar auf die Handlungskompetenzen gerichtet. Ziel ist es, die Selbständigkeit der Lernenden zu fördern, aber zugleich das Coaching durch Fachlehrpersonen sicherzustellen.

Übersicht KVibes

Sprachzertifikate

Sprachzertifikate werden am QV nicht mehr angerechnet. Wird den Lernenden aktiv empfohlen ein Sprachzertifikat zu absolvieren?

Wir werden Sprachzertifikate weiterhin in Form von Freifächern fördern, da die Sprachzertifikate ein wichtiger Teil des persönlichen Portfolios der Lernenden sind.

Bezahlt der Lehrbetrieb die Sprachaufenthalte?

Da Fremdsprachenaufenthalte die Berufschancen erhöhen, die persönliche Entwicklung und das interkulturelle Verständnis fördern, sowie eine wichtige Vorbereitung für das Qualifikationsverfahren sind, empfehlen wir und auch der Kaufmännische Verband Zürich, dass der Lehrbetrieb mindestens 50% der Kosten und der Arbeitszeit für beide Sprachaufenthalte übernimmt.

Ratgeber für Sprachaufenthalte 

 

Kosten

Wie werden sich die Kosten (Lehrfirmenbeiträge) verhalten?

Die Materialkosten für die drei Lehrjahre belaufen sich auf ca. 2200 Franken. Die Hälfte entfällt auf Lehrmittel, die andere Hälfte wird für den Erwerb eines Gerätes für den BYOD-Unterricht verwendet. Weitere Kosten entstehen für die individuell organisierten Fremdsprachenaufenthalte. Ob die Lehrbetriebe einen Beitrag dazu leisten ist ihnen freigestellt. Weitere Kosten fallen in der Regel nicht an.

Fragen zur Berufsmaturität

Benötigt es für die Berufsmaturität eine Aufnahmeprüfung und wann finden diese statt?

Die Aufnahmebedingungen für die Berufsmaturität im Kanton Zürich sehen weiterhin vor, dass eine Prüfung absolviert werden muss. Ab 2023 werden nur noch die Fächer Mathematik und Deutsch geprüft. Die Prüfungen finden am 8. März 2023 statt. Die Anmeldefrist ist am 10. Februar 2023.
 

Sind die zwei Schultage bei der Berufsmaturität über die  drei Jahre fix ?

BM1-Lernende kommen weiterhin an zwei Schultagen über die ganzen drei Jahre, ausser sie sind im BM-Fokus Programm.

 

Durchlässigkeit: Kann von der Berufsmaturität auch jederzeit (bis zum 5. Semester) in die EFZ-Lehre gewechselt werden? Werden die Vornoten mitgenommen?

In der Berufsmaturität gibt es weiterhin eine Promotion, wenn die Mindestanforderungen im Semesterzeugnis zwei Mal nicht erfüllt sind, kann die Berufslehre im EFZ fortgesetzt werden. Die Vornoten werden nicht übernommen. Die weiteren Modalitäten sind noch nicht geklärt.

 

Wenn die Option "Finanzen" im 3. Lehrjahr nicht gewählt wird, ist es möglich, ohne zusätzliche Kurse die BM2 zu absolvieren?

Wir stellen sicher, dass der Übertritt vom EFZ in die BM2 gewährleistet bleibt. Vorbereitungen dazu laufen.

Informationen

Weitere Informationen zur Ausbildung Kauffrau/Kauffmann EFZ sind auf unserer WEbseite aufgeschaltet und werden laufend aktualisiert.

Hier gehts zur Ausbildung Kauffrau/Kauffmann EFZ