#Praxisnah

IDAF-Kurs: Recht auf Menschenrechte am Europäischen Gerichtshof

Die Studierenden des IDAF-Kurses „Recht auf Menschenrechte“ konnten auch in diesem Jahr wieder eine Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strasbourg direkt vor Ort verfolgen.

Im Fall „Grande Oriente d’Italia gegen Italien“ stand die Frage im Mittelpunkt, ob Regeln, die bestimmten Personen in öffentlichen Funktionen vorschreiben, ihre Mitgliedschaft in einer Freimaurer-Loge offenzulegen, mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Besonders relevant waren dabei das Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie die Vereinigungsfreiheit (Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention).

Die Beschwerdeführer argumentierten, dass der Staat ohne ausreichende Gründe in ihre Privatsphäre eingreife und sie dadurch gesellschaftlich benachteiligt würden. Der Fall zeigt, wie der Gerichtshof zwischen staatlichen Kontroll- und Sicherheitsinteressen – etwa zur Aufdeckung möglicher Verbindungen zur organisierten Kriminalität – und dem Schutz persönlicher Freiheit und Privatsphäre abwägt.